LOROP Datenschutz-Qualitätscheck

LOROP Datenschutz-Qualitätscheck

LOROP_Datenschutzcheck_Label

LOROP Datenschutz-Qualitätscheck

Der LOROP Datenschutz-Qualitätscheck bietet unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, nach außen sichtbar zu machen, dass sie sich mit Unterstützung der LOROP GmbH strukturiert mit der Organisation des Datenschutzes im Unternehmen befassen.

Voraussetzungen dafür, dass das entsprechende LOROP-Label vom Kunden verwendet und auf den eigenen Webseiten eingebunden werden kann, sind:

  • Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, der durch die LOROP GmbH gestellt wird.
  • Die Durchführung einer datenschutzbezogenen IST-Aufnahme im Unternehmen durch diesen Datenschutzbeauftragten.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit erhält das Unternehmen eine strukturierte Übersicht über zentrale datenschutzrechtliche Themen, den aktuellen Stand der vorhandenen Prozesse und Hinweise darauf, welche Punkte aus rechtlicher Sicht besondere Aufmerksamkeit benötigen.
Die LOROP GmbH spricht auf dieser Basis Handlungsempfehlungen aus und begleitet das Unternehmen bei der weiteren Ausgestaltung des Datenschutzes.

Hinweis: Der LOROP Datenschutz-Qualitätscheck und das dazugehörige Label stellen kein Zertifikat und keine Zertifizierung im Sinne von Art. 42 DSGVO dar.

Wird das LOROP-Label durch den Kunden platziert, weist dies darauf hin, dass sich das Unternehmen – mit Unterstützung der LOROP GmbH – insbesondere mit folgenden Punkten befasst hat:

Erstinformationen und Gewährleistung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO

Werden betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert? Dies ist beispielsweise für den Besuch der Unternehmenswebseite erforderlich und auch im Bewerbungsprozess relevant.

Auftragsverarbeitungsverhältnisse und -verträge nach Art. 28 DSGVO

Sind, wo notwendig, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) vorhanden und entsprechen diese den rechtlichen Anforderungen?

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO

Ist das Verzeichnis vollständig und richtig? Wie oft wird dieses planmäßig evaluiert?

Allgemeine Datenschutzorganisation

unter anderem Umgang mit Datenpannen inkl. Meldekette und -prozess unter Berücksichtigung von Art. 33, 34 DSGVO; Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter; Aufbewahrungspflichten und Löschfristen von Daten und Dokumenten

Prüfung von Verarbeitungsvorgängen auf die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO

Ist für bestimmte Verarbeitungsvorgänge aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen erkennbar?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) angelehnt an Art. 32 DSGVO und den aktuellen Stand der Technik, beispielsweise auf Basis von Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sowie Datenschutzaufsichtsbehörden

Ist die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sichergestellt?

Haben auch Sie Interesse an unserem LOROP Datenschutz-Qualitätscheck und möchten Sie durch die LOROP GmbH im Datenschutz betreut werden? Dann kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren ein unverbindliches Gespräch mit unseren Datenschutzexperten. Rufen Sie uns an unter 030 330 96 26 27 oder schreiben Sie uns eine Nachricht via kontakt@lorop.de.