Datenschutzgrundverordnung: Neue Abmahngefahren für Websites

Im Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordung (DSGVO) der EU in Kraft. Sie bringt neue Verpflichtungen für fast alle Betreiber von Websites.

Wenn am 26. Mai die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, bedeutet das eine eine umfassende Reform des Datenschutzrechts. Das betrifft auch fast jeden Betreiber einer Website, wie iX 1/2018 im Titelthema „EU-Datenschutz kommt“ erklärt: Ausgenommen von den neuen Regeln sind lediglich Webangebote, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen.

Quelle: www.heise.de