Sie erreichen uns unter:
030 330 96 26 – 0
kontakt@lorop.de
Neue Datenschutzregelungen sorgen für Panik. Weitreichende Folgen und große Probleme werden von vielen Unternehmern befürchtet. Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und die Worstcase Szenarien der meisten Unternehmen sind nicht eingetreten.
Weder Ignoranz noch Panik ist angebracht. Die neue DS-GVO gibt Datenschutzregeln für Unternehmer verbindlich vor. Diese betreffen unter anderem die Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden sowie Nutzerinnen und Nutzern der Unternehmenswebsite. Auch die Weitergabe von Daten wird von der DS-GVO neu geregelt. Eine Strafe droht, wenn man die Datenschutzregelungen missachtet.
Machen Sie Ihren Datenschutz sicher und rechtssicher. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Die Bereitstellung externer Datenschutzbeauftragter gehört zu unserem Service.
Vielleicht doch. Die DS-GVO und das nationale Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die Grundlagen dafür. §38 des BDSG besagt zum Beispiel, dass alle Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen brauchen, die
„in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“.
Ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter das Beste für Sie ist, klären wir gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Zum Schutz von sensiblen Daten entwickeln oder erweitern wir IT-Systeme. Wir zeigen Ihnen in einer umfassenden Datenschutzberatung, wie Sie sicher und rechtssicher mit Daten umgehen. Zudem stellen wir bei Bedarf Ihre/n externen Datenschutzbeauftragte/n.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist auch in Potsdam und Umgebung oft kostengünstiger und einfacher als eine unternehmensinterne Lösung. Überzeugen Sie sich selbst. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.